Heyms Ausschluss aus dem DDR-Schriftstellerverband

Nach dem Tod des Schriftstellers Hermann Kant am 14. August wird in vielen Nachrufen dessen Funktion als Vorsitzender des Schriftstellerverbandes der DDR in den Jahren 1978 bis 1990 kritisch reflektiert. Erwähnung findet dabei zumeist der Ausschluss Stefan Heyms und acht weiterer namhafter Autoren aus dem Verband im Frühjahr 1979. Kant war daran maßgeblich beteiligt.

Stefan Heym verteidigte sich seinerzeit in einer couragierten Rede vor einer Versammlung Ostberliner Schriftsteller gegen die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und Verleumdungen, wonach sein Roman „Collin“, der nur in der Bundesrepublik erscheinen konnte, antikommunistisch sei und er sich „konspirativ“ mit westdeutschen Journalisten getroffen habe. Entschieden wandte sich Heym dabei gegen die von Zensur und Willkür geprägte Praxis im Presse- und Literaturbetrieb der DDR, dem seiner Meinung nach eigentlichen Kern der Auseinandersetzung. „Es ist leider so“, sagte er, „dass gewisse Probleme, die uns hier betreffen, in unseren Medien nicht debattiert werden und dass gewisse Bücher von unseren Verlagen nicht veröffentlicht werden. Obwohl der Artikel 27 der Verfassung allen Bürgern, also auch Schriftstellern, das Recht auf freie Meinungsäußerung zusichert, gilt nur eine Meinung bei uns.“

Nach der friedlichen Revolution 1989 wählte der Schriftstellerverband der DDR Stefan Heym auf einem außerordentlichen Kongress im März 1990 zu seinem Ehrenvorsitzenden.

Lese-Tipp: Die Rede Heyms vom 7. Juni 1979 ist in dem Sammelband „Wege und Umwege“ enthalten, einer Sammlung streitbarer Schriften Stefan Heyms aus fünf Jahrzehnten. Das Protokoll der Versammlung des Berliner Schriftstellerverbandes wurde von Joachim Walther und anderen 1991 unter dem Titel  „Protokoll eines Tribunals“ im Rowohlt Taschenbuch Verlag herausgegeben.

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